Wie Ihr vielleicht wisst, war ich am Dienstag mal wieder beim Frühstücksfernsehen zu Gast. Thema diesmal: Fluggastrechte! Ein wichtiges Thema, nur leider weiß man in der Regel zu wenig darüber. Deshalb dachte ich mir, ich fasse hier auf dem Blog nochmal die wichtigsten Punkte für Euch zusammen.
Stellt Euch vor, Ihr kommt am Flugh
afen an und Euer Flug wurde annulliert oder Ihr habt wegen Überbuchung keinen Platz mehr im Flieger. Keine sonderlich schöner Start in den Urlaub, oder? Sollte Euch das passieren, dann ist die Fluggesellschaft in erster Linie mal dazu verpflichtet, Euch schnellstmöglich einen Alternativflug anzubieten. Je nach Wartezeit bis zum umgebuchten Flug steht Euch zudem eine Entschädigung zu – diese liegt je nach Wartezeit und Strecke des Fluges zwischen 125 und 600€. Zudem habt Ihr auch Anspruch auf Betreuungsleistungen, das heißt im Klartext dass Euch die Fluggesellschaft
Verpfle
gung, Telefonnutzung und – falls der Alternativflug an einem anderen Tag geht – ein Hotel, sowie die Strecke vom Flughafen zum Hotel zahlen muss. Wird der Flug annulliert, habt Ihr auch die Möglichkeit den gesamten Urlaub abzusagen. In diesem Fall muss Euch die Fluggesellschaft den gesamten Ticketpreis innerhalb von sieben Tag zurückerstatten; außerdem habt Ihr die Möglichkeit, den Flug je nach Verfügbarkeit auf einen gewünschten Termin umzubuchen.
Gehen wir mal davon aus, dass nicht der schlimmste Fall eintritt und Euer Flug „nur“ Verspätung hat. Auch in diesem Fall habt ihr bei mindestens zwei Stunden Verspätung und je nach Flugstrecke Ansprüche auf Betreuung durch die Fluggesellschaft, das heißt Telefonnutzung, Erfrischungen, Essen und Unterbringung in einem Hotel. Ab einer Verspätung von drei Stunden stehen Euch zudem auch hier Entschädigungszahlungen zu, sofern die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung nicht aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ zustande gekommen ist. Aber das ist nochmal ein anderes Thema, auf das ich gleich zu sprechen komme ;). Ab fünf Stunden Verspätung hat der Fluggast die Möglichkeit, die Reise abzubrechen. In diesem Falle muss die Fluggesellschaft den Preis des Tickets komplett rückerstatten und den Fluggast gegebenenfalls an den Ausgangspunkt seiner Reise zurückbefördern.
In der Theorie klingt das ja alles relativ simpel… Aber leider kann es in der Praxis auch mal anders laufen. Da wären wir beim Stichwort „außergewöhnliche Umstände“ ;). Diese Umstände treten zum Beispiel bei einer unvorhergesehenen Beschädigung des Flugzeuges ein. Da in diesem Fall „niemand was dafür kann“, steht dem Fluggast auch keine Entschädigung zu – da kann man nur auf Kulanz und ein paar Snacks hoffen. Aber keine Angst, eine Fluggesellschaft kann nicht einfach jede Verspätung oder Annullierung als „außergewöhnliche Umstände“ abtun – das muss gründlich geprüft werden und wenn das Gegenteil bewiesen wird, stehen Euch natürlich Eure Rechte zu!
Im Normalfall läuft mit dem Flug aber alles glatt und Ihr kommt hoffentlich heil und in voller Vorfreude an Eurem Urlaubsort an. Aber auch hier seid ihr vor der ein oder anderen ungeplanten Pechsträhne nicht sicher. Die Ferienstimmung kann schon mal getrübt werden, wenn der Koffer beschädigt ankommt oder komplett verloren geht. In diesem Fall habt Ihr möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung bis ca. 1220€. Die Betonung liegt hier aber auf „möglicherweise“. Fluggesellschaften haften nämlich nicht, wenn sie alle möglichen Maßnahmen getroffen haben, um Verlust oder Beschädigung des Koffers zu vermeiden. Und das Gegenteil muss man denen erstmal nachweisen… Aber normalerweise tauchen verlorene Koffer irgendwann wieder auf. Und die Fluggesellschaft ist auf jeden Fall dazu verpflichtet, Euch dringend benötigte Hygieneartikel und Kleidung zu bezahlen, solange Ihr ohne Euren Koffer seid. Ihr solltet unbedingt sowohl beim Hinflug, als auch beim Rückflug ein kleines Schildchen mit einer Adresse (beim Hinflug die Adresse des Hotels) an Eurem Koffer anbringen. Dann wird Euer Koffer dorthin geschickt, wenn er wieder auftaucht. Damit seid ihr schon mal auf der sicheren Seite.
Als Pauschalurlauber ist es ebenfalls wichtig zu wissen, dass man in jedem Fall auch den Veranstalter informieren muss, wenn der Flug annulliert wird, Verspätung hat oder das Gepäck verloren geht. Wenn Ihr pauschal gebucht habt, habt Ihr nämlich nicht nur Ansprüche gegen die Fluggesellschaft, sondern auch gegen den Veranstalter. Wenn Ihr aufgrund von Annullierung oder Verspätung zum Beispiel wesentlich später am Ferienort ankommt als vorgesehen, steht Euch neben dem Schadenersatz der Fluggesellschaft auch ein anteiliger Betrag pro verpassten Urlaubstag vom Veranstalter zu.
Eine gute Anlaufstelle bei den oben genannten Problemen ist auch das Luftfahrt Bundesamt. Wenn Ihr noch mehr zum Thema Fluggastrechte wissen wollt, könnt Ihr Euch auf deren Homepage schlau machen. Zudem kann man dort auch Anzeige gegen eine Airline erstatten, wenn sie nicht für den Schadenersatz aufkommt.
Ich hoffe natürlich, dass bei keinem von Euch irgendeins der oben genannten Szenarien zur Realität wird. Aber da man nie 100%ig sicher sein kann, ist es gut über seine Rechte und Ansprüche Bescheid zu wissen
In diesem Sinne: guten Flug!
Eure Nina